

Kein HFKW-Verbot, sondern eine schrittweise Reduktion – warum?
Warum eine schrittweise Reduktion?
›› Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen von F-Gasen auf die Umwelt zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die verwendeten Mengen von HFKWs, gewichtet anhand von CO2-Äquivalenten, schrittweise gesenkt werden.
Weder ein Verbot noch vollständiger Ausstieg:
›› HFKWs kommen aufgrund ihres thermischen Wirkungsgrads, ihrer gefahrlosen Verwendung und ihrer Wirtschaftlichkeit eine bedeutende Rolle zu.
›› Die Verwendung von HFKWs wird schrittweise auf ein Niveau gesenkt, das auch über das Jahr 2030 hinaus nachhaltige Wachstumsraten und Investitionen zulässt.

Warum wird das Ziel in CO2-Äquivalenten ausgedrückt?
Die Ziele der schrittweisen Senkung der Verwendung werden in CO2-Äquivalenten [= kg x GWP] ausgedrückt und sind nicht kältemittelspezifisch. Die Gesetzgebung verbietet kein bestimmtes Kältemittel vollständig. Das bedeutet, dass zweifellos die entsprechenden Kältemittel während der gesamten Lebensdauer eines Gerätes zur Verfügung stehen (z. B. R410A für DX-Systeme).

- Programm zur Verringerung neu produzierter F-Gase: Wiederverwendete HFKW-Gase unterliegen nicht dem Programm zur Verringerung; daher liegt der Gesamtbedarf über dieser Grenze.
- Größter Einschnitt bei Geräten, die nicht der Klimatisierung dienen (z. B. R-404A für Kältetechnik)
- Steigende Verwendung von R-32 als Alternative zu R-410A
- Reservierung von R-410A für bestimmte Anwendungen, z. B. VRV …
Wir sind der F-Gase-Verordnung voraus
Unsere Herzen schlagen ganz besonders für die Umwelt. Deshalb spielt der Schutz unserer Umwelt eine sehr wichtige Rolle in unserer Unternehmensphilosophie. In Bezug zu Umweltschutzbestimmungen und Innovationen sind wir Pioniere, denn unsere Produkte:
Kein generelles Verbot für Kältemittel, jedoch GWP-Obergrenzen für einige Anwendungen
Beispiele für GWP-Obergrenzen bei HLKK - Daikin hat schon heute die Antwort!
GWP-Obergrenzen bei Neuinstallationen
- Monosplit-Klimaanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge unter 3 kg
› Ab dem Jahr 2025 GWP-Obergrenze von 750
› Maßnahmen von Daikin als Marktführer: Umstieg von R-410A auf R-32 (GWP von 675)
› GWP-Obergrenze für mobile Klimaanlagen: 150 - Keine Obergrenze für Monosplit mit mehr als 3 kg
- Keine Obergrenze für Multisplit- / VRV-Systeme
- Ortsfeste Kälteanlagen
› Ab 2020: Verbot von Kältemitteln mit einem GWP > 2.500
› Ab 2022: GWP-Obergrenze von 150 für mehrteilige Zentralkälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr
› Ausgenommen sind Kaskadensysteme, bei denen der primäre Kältemittelkreislauf einen GWP-Grenzwert von < 1.500 hat
GWP-Obergrenzen für Instandhaltung von Anlagen
- Kein Verbot von HFKWs bei Instandhaltung von Heizungsanlagen
- Kein Verbot von HFKWs bei Instandhaltung von Klimaanlagen
- Verbot von HFKWs bei Instandhaltung aller ortsfesten Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge > 40 tCO2-Äq. (z. B. System mit R-404A ≥ 10 kg)
› Bis zum 01.01.2030 Verwendung von recyceltem Kältemittel zulässig
› Verwenden eines Kältemittels mit niedrigerem GWP, um vorhandenes Kältemittel zu ersetzen (z. B. Daikin verwendet R-407H, um R-404A zu ersetzen)
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