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F-Gase-Verordnung

Die neue F-Gase-Verordnung und ihre Bedeutung für den HLK-Kälte-Markt

Was besagt die F-Gase-Verordnung der EU?

Die F-Gase-Verordnung der EU ist ein Regelwerk der Europäischen Union, anhand dessen der Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) in Europa kontrolliert und reduziert werden soll. Die Verordnung fördert die Verwendung nachhaltigerer Alternativen, wie Kältemittel mit einem geringeren Treibhauspotenzial (GWP) und Praktiken zur Wiederverwendung von Kältemitteln, um die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen.

Die letzte Überarbeitung trat am 11. März 2024 in Kraft.

Vergleichsgrafik zum schrittweisen Auslaufen der F-Gase

* Geänderter Geltungsbereich, der MDI-Bereich (Dosieraerosole) fällt nun auch in den Geltungsbereich des HFKW-Ausstiegs
Quelle: DAIKIN.

Schlüsselelemente der Revision 2024 für F-Gase in der EU

  • Ab 2025 strikteres Auslaufen der Verwendung und schrittweiser Ausstieg aus ungebrauchten HFKW bis 2050, mit einer geplanten Überprüfung im Jahr 2030
  • Strengere GWP-Grenzwerte für bestimmte Produkttypen
  • Produkte, die auf den Markt gebracht wurden, bevor ein GWP-Grenzwert in Kraft tritt, dürfen ihre gesamte Lebensdauer über weiterhin verkauft, installiert, betrieben und gewartet werden

Eine ausgewogene Auswahl an Kältemitteln für jede Anwendung

Eine Strategie von DAIKIN ist die Auswahl des idealen Kältemittels für jede Anwendung: durch Abwägung von Sicherheit, Energieeffizienz, Umweltauswirkungen und Kosten über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, selbstverständlich immer gemäß den aktuellen Vorschriften.

Zurücklehnen und entspannen: DAIKIN kümmert sich um die Produkte

Die F-Gase-Verordnung hat viele Fragen aufgeworfen, wie z. B. „Was muss ich beachten?“ und „Wie stelle ich sicher, dass die Produkte installiert werden können?“

Bei DAIKIN kümmern wir uns um diese Fragen, indem wir sicherstellen, dass jedes von uns angebotene Produkt die Verordnung komplett erfüllt. Das bedeutet, dass die Produkte, die wir Ihnen anbieten, bis zum Ende ihrer Lebensdauer verkauft, betrieben, gewartet und repariert werden dürfen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen.

Produktübersicht und die jeweiligen Fristen

Im Folgenden haben wir die spezifischen Verbote und Anforderungen der F-Gase-Verordnung nach Produktbereichen aufgelistet. Für einen Überblick klicken Sie einfach auf einen Produktbereich.

Häufig gestellte Fragen

Die offizielle Definition von „auf den Markt bringen“, oder auch Markteinführung, lautet: die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr innerhalb der EU oder die erste entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der EU oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Produkten oder Geräten für den Eigenbedarf.

In der Praxis wird ein Produkt auf den Markt gebracht, sobald es eines unserer europäischen Werke * verlässt und in einem Produktlager in der EU eingelagert wird. Dabei spielt es keine Rolle, wer Eigentümer des Warenlagers ist – DAIKIN, Sie oder ein Dritter.

Für Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden, gilt der Tag, an dem die Produkte in der EU verzollt werden, als Tag der Markteinführung.

Alle Produkte, die in der EU vor dem Datum des Verbots durch die jetzt in Kraft getretenen, überarbeiteten F-Gase-Verordnungen auf dem Markt sind, dürfen weiterhin verkauft, installiert und betrieben werden.

Ein Produkt ist F-Gase-konform, wenn es die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Je nach verwendetem Kältemittel, seinem Treibhauspotenzial (GWP) und seiner Anwendung gelten unterschiedliche Vorschriften.

Welche Kältemittel in welchen Produkten erlaubt sind und wann sie verboten werden, entnehmen Sie der Produktübersicht.

Ja. DAIKIN Produkte, die bereits installiert wurden, dürfen weiterhin wie gewohnt instand gehalten und repariert werden.

Sollte die Anlage irreparabel defekt sein, dann muss ein neues F-Gas-konformes Produkt installiert werden.

Ja. DAIKIN Produkte, die bereits installiert wurden, dürfen weiterhin wie gewohnt repariert werden. Diese Anlagen können nach wie vor mit neuem oder, falls erforderlich, mit aufbereitetem Kältemittel befüllt werden. Sollte die Anlage irreparabel defekt sein, dann muss ein neues F-Gas-konformes Produkt installiert werden.

Nein. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem das Produkt auf den Markt gebracht wurde. Wurde das Produkt vor Inkrafttreten des Verbots auf den Markt gebracht, darf es auch nach Inkrafttreten des Verbots installiert und betrieben werden.

Bei DAIKIN stellen wir sicher, dass jedes von uns angebotene Produkt die Verordnung komplett erfüllt. Das bedeutet, dass die Produkte bis zum Ende ihrer Lebensdauer verkauft, betrieben, gewartet und repariert werden dürfen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen.

Für Produkte, die HFKW-Kältemittel enthalten, sind aufgrund der F-Gase-Verordnung keine zusätzlichen Dichtheitsprüfungen erforderlich.

NEU: Ab sofort müssen auch Produkte, die HFO-Kältemittel enthalten, einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden.

Weitere Informationen zu Dichtheitsprüfungen finden Sie hier.

Bei längeren Produktionszeiten (z. B. bei Sonderanfertigungen) kann der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots in den Fertigungszeitraum fallen.

Wenn Sie ein Produkt mit längerer Fertigungszeit gewählt haben, bieten wir nur Produkte an, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung (und damit auch zum Zeitpunkt der Markteinführung) der F-Gase-Verordnung entsprechen.

Wir beraten Sie an dieser Stelle gern, denn wir möchten sicherstellen, dass alle Produkte problemlos installiert und betrieben werden können.

HFKW = teilfluorierte Kohlenwasserstoffe
HFO = Hydrofluorolefine

HFOs sind ungesättigte HFKWs, d. h. HFOs haben eine doppelte Kohlenstoffbindung. Diese Bindung ist nicht so stark und wird in der Atmosphäre schneller abgebaut, d. h. sie zersetzen sich schneller und haben daher ein niedrigeres Treibhauspotenzial.

Das in der F-Gase-Verordnung festgelegte Programm zum Auslaufen beinhaltet im Wesentlichen die Reduzierung der auf dem Markt verfügbaren Mengen an HFKW-Kältemitteln ab dem 1. Januar 2025 und gilt nur für neu auf den Markt gebrachte HFKW-Kältemittel. Das bedeutet, dass recycelte und wiederaufbereitete HFKW-Kältemittel nicht von der neuen Quote betroffen sind, da sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf den Markt gebracht wurden.

HFO-Kältemittel sind von dem Auslaufen nicht betroffen.

Informationen zum Zeitplan:

2030: Überprüfen, ob das geplante Verbot neu vermarkteter HFKW-Kältemittel ab 2050 umsetzbar ist.

Wir bei DAIKIN gewährleisten als Hersteller, dass wir nur Produkte anbieten, die der Verordnung genügen.

Kein generelles Verbot für Kältemittel, jedoch GWP-Obergrenzen für einige Anwendungen

Beispiele für GWP-Obergrenzen bei HLKK - Daikin hat schon heute die Antwort!

F-Gas-Prospekt downloaden

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