
Vor- und Nachteile einer Klimaanlage in der Wohnung
Im Sommer sind die Temperaturen in den Innenräumen oft kaum noch auszuhalten. Wenn es nachts nicht merklich abkühlt, helfen auch das offene Fenster oder ein Ventilator oft nicht weiter. Zudem stört in Städten oft der Straßenlärm die Nachtruhe. Schlaflosen Tropennächten kann man mit einer Klimaanlage für die Wohnung entgegen wirken, doch dieses Vorhaben ist für viele Mieter und Wohnungseigentümer nicht so einfach umzusetzen. Beim Nachrüsten einer Klimaanlage gibt es einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst, damit auch Sie bald eine kühle Raumluft genießen können.
Klimaanlage in der Mietwohnung, was ist erlaubt?
Tatsächlich kann der Vermieter dem Mieter beim Einbau der Klimaanlage in seiner Wohnung einen Strich durch die Rechnung machen, denn der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine wesentlichen Veränderungen am Mietgegenstand vornehmen. Wenn also der nachträgliche Einbau von Klimageräten angestrebt wird, muss der Vermieter diesbezüglich schriftlich informiert werden. Kostenvoranschläge und möglichst exakte Pläne sollten dem Schreiben außerdem beiliegen.
Ist das Schreiben zugestellt, heißt es abwarten. Der Vermieter hat zwei Monate Zeit zu reagieren. Mit der Umsetzung des Klimaanlagenprojekts kann nicht nur bei einer Zustimmung begonnen werden, sondern auch, wenn der Vermieter sich binnen dieser zwei Monate nicht zum Schreiben äußert. Sollte jedoch eine Absage erfolgen, hat der Mieter wenig Handhabe, die Klimaanlageninstallation in seiner Wohnung dennoch durchzusetzen. Bisher haben die Gerichte in solchen Fällen meist für den Vermieter entschieden, der Mieter kann sich aber mit einem Nachweis für wichtiges persönliches Interesse an der Klimaanlage an eine Schlichtungsstelle wenden.
Achtung auch bei Kündigung des Mietvertrages: Der Vermieter ist trotz Zustimmung zur Klimaanlage nicht verpflichtet, diese abzulösen und kann einen Rückbau fordern. Die Kosten für Geräte, Einbau, Wartung und Rückbau liegen beim Mieter.
Was muss man als Wohnungseigentümer beachten?
Auch als Eigentümer können Sie nicht ohne weiteres Klimageräte einbauen lassen, es muss eine Genehmigung der jeweiligen Baubehörde vorliegen. Je nach Bundesland gelten hier unterschiedliche Regelungen. Bei Split-Klimaanlagen ist zumeist eine Baubewilligung für das Außengerät nötig. Besonders was das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes sowie die Lautstärke des Kondensators angeht, können die Anforderungen der Behörden streng sein. In Wien ist es zum Beispiel nicht erlaubt, das Außengerät der Klimaanlage sichtbar an der Fassade oder an Balkonbrüstungen anzubringen.
Bei mehreren Wohnungseigentümern müssen zudem alle Miteigentümer mit dem Einbau der Anlage einverstanden sein.
Welche Klimageräte eignen sich für Wohnungen?
Mobile Klimaanlage ohne Außengerät
Eine beliebte Lösung für die Klimatisierung einer Wohnung sind mobile Klimageräte mit Abluftschlauch. Solche mobile Klimaanlagen ohne Außengerät eignen sich besonders für Mieter, da keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, wodurch man sie also ganz ohne Einverständnis des Vermieters verwenden kann. Dabei handelt es sich um ein Klimagerät, dass die Wärme im Raum ansaugt und über einen Abluftschlauch durch den Spalt eines geöffneten Fensters nach außen abtransportiert. Vorsicht ist aber z.B. bei Gasthermen geboten, denn durch den vom mobilen Klimagerät erzeugten Unterdruck in Wohnraum besteht die Gefahr der Kohlenmonoxidbildung. Zudem haben mobile Monogeräte einen hohen Energieverbrauch gegenüber fix installierten Systemen.
Vorteile:
Verwendung ohne Genehmigung
keine baulichen Veränderungen
günstige Anschaffung
rasche Inbetriebnahme
Nachteile:
hoher Energieverbrauch
hohe Betriebskosten
Leistung nur für kleine Räume
Kohlenmonoxidgefahr
hoher Geräuschpegel
Mobile Klimaanlage mit Außengerät
Mobile Split-Klimaanlagen sind eine Mischung aus Klimaanlage mit Abluftschlauch und fix installierter Klimaanlage. Dabei ist das mobile Klimagerät im Inneren durch einen dünnen Abluftschlauch mit dem Außengerät verbunden. Wer das Außengerät nicht Balkon oder Terrasse abstellen kann, ist zwecks fester Montage an der Außenwand wieder auf die Genehmigung durch den Vermieter angewiesen. Das Innengerät saugt dabei die warme Luft an und leitet sie zum außen aufgestellten Kühlkompressor. Auch bei dieser mobilen Klimaanlage sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht zu nah an Gastherme platziert ist. Durch den erzeugten Unterdruck besteht erhöhte Gefahr der Kohlenmonoxidbildung.
Vorteile:
Verwendung ohne Genehmigung (bei Balkon, Terrasse)
keine baulichen Veränderungen (bei Balkon, Terrasse)
günstige Anschaffung
rasche Inbetriebnahme
Nachteile:
hoher Energieverbrauch
hohe Betriebskosten
Leistung nur für kleine Räume
Kohlenmonoxidgefahr
hoher Geräuschpegel
Split-Klimaanlage
Hierbei handelt es sich um eine Variante mit einem Innen- und einem Außengerät, die im Vergleich zu mobilen Klimageräten fix installiert sind. Bei mehreren Innengeräten und einem Außengerät spricht man von Multisplit, es können also mehrere Räume gleichzeitig gekühlt werden. Ein Split-System stellt eine langfristige Klimalösung dar, die sicherlich aufgrund der immer heißeren Sommer von vielen Mietern und Vermietern in Zukunft vermehrt begrüßt wird. Split-Klimaanlagen sind energieeffizient und leise, sodass Sie auch im Schlafzimmer problemlos eingesetzt werden können. Moderne Splitgeräte sind zudem mit einem Bewegungssensor ausgestattet, der den Luftstrom von sich im Raum befindlichen Personen ablenkt, um direkten Zug zu vermeiden. Dank Steuerung mittels App können die Innengeräte von jedem Ort aus geregelt werden, was einen noch effizienteren Betrieb der Anlage ermöglicht.
Vorteile:
leise Innen- und Außengeräte
langfristige Fixinstallation
energie- und kosteneffizient
Leistung auch für große Räume
verschiedene Modi
Regelung mittels App
Nachteile:
höhere Anschaffungs- und Installationskosten
Einverständnis des Vermieters bzw. der Miteigentümer notwendig
Genehmigung der Baubehörde notwendig
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